Zu Beginn des Jahres müssen sich die Verbraucher wieder auf eine Vielzahl von Änderungen einstellen. Das gilt auch für die Bankkunden. Über die Änderungen bei den Freistellungsaufträgen sowie die Erhöhung der Betragsgrenze bei der Einlagensicherung von 50.000 Euro auf 100.000 Euro pro Anleger wurde auf kerner.de bereits berichtet. Lesen Sie weiter um zu sehen, was sonst noch auf die Bankkunden zukommt.
Mit dem 01.11.2011 müssen sämtliche girocards (ehemals eC-Karten) mit einem Chip ausgestattet sein. In ganz Europa ist damit ein einheitliches System eingeführt, mit dem die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Durch den Chip kann die Echtheit der Karten an Terminals und Geldautomaten geprüft werden und Missbrauch wird deutlich erschwert, da die Daten kopiersicher auf dem Chip gespeichert sind. Beim Bezahlen im Handel wird zukünftig nicht mehr auf den Magnetstreifen zugegriffen, sondern auf den Chip. Der Magnetstreifen ist dann nur noch zum bargeldlosen Bezahlen oder Geld abheben in z.B. Amerika.
Der Chip enthält außerdem eine Geldkartenfunktion. Hierbei kann an fast allen Geldautomaten ein Guthaben (max. 200 Euro) aufgeladen werden und ausgegeben werden. Die Geldkarte wird wie Bargeld behandelt. Einsatzmöglichkeiten sind beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr beim Kauf einer Fahrkarte, in Parkhäusern oder auch an Tabakautomaten.
Ausserdem müssen Banken ab dem 15. Januar 2011 gut ersichtlich, direkt bei der Abhebung ausweisen, wie hoch die Gebühren dafür sind. Die Höhe des Entgelts kann dabei auf dem Bildschirm oder einem Aufkleber angezeigt werden. Hat der Kunde dies zur Kenntnis genommen, kann er mit der Transaktion fortfahren. Er kann aber auch den Vorgang kostenfrei abbrechen. Bei der Hausbank oder bei zusammengeschlossenen Bankengruppen (z.B. Cashpool oder Cash Group) kann man generell meist kostenfrei über sein Bargeld verfügen. Die Privatbanken innerhalb Deutschlands haben sich darauf geeinigt den Preis für alle Kunden - egal von welcher Bank sie kommen (Volks- und Raiffeinbanken, Sparkassen) - auf maximal 1,95 Euro zu begrenzen. Bisher liegen die Preise für Fremdabhebungen bei sechs bis zehn Euro.