Atze Schröder ist der Spaßmacher- Proll aus dem Ruhrgebiet. Kerner.de hat erfahren, daß Atze Schröder in der Vergangenheit keinen Spaß verstanden hat, wenn jemand seinen bürgerlichen Name öffentlich genannt hat.
Forto: Pressefoto Atze Schröder
Viele Künstler treten in der Öffentlichkeit unter einem Künstlername auf. Das war schon immer so und ist nichts Besonderes. So heißt in Wirklichkeit Hape Kerkeling anders, auch Udo Jürgens heißt bürgerlich anders usw. Und niemand würde glauben, daß z.B. Gottlieb Wendehals auch bürgerlich so heißt.
Beispielsweise in der Wikipedia wird zusammen mit dem Künstername auch der bürgerliche Name genannt. (Fast) Niemand stört sich daran.
Nicht so der Spaßmacher aus dem Ruhrpott (Quelle: Wikipedia):
Der Komödiant, der die Figur erfunden hat und als ihr Darsteller agiert, tritt öffentlich nur unter dem als Wortmarke geschützten Pseudonym Atze Schröder auf. Gegen die Veröffentlichung seines bürgerlichen Namens in Deutschland ging er auch gerichtlich vor.
Gegen die Veröffentlichung seines bürgerlichen Namens im Weser-Kurier vom 20. Dezember 2006 reichte er Klage beim Landgericht Berlin ein, der stattgegeben wurde. Die Berufung beim Kammergericht wurde mangels Erfolgsaussichten abgelehnt. Das Gericht wertete damit das Persönlichkeitsrecht des Comedian, anonym zu bleiben, höher als das Interesse der Öffentlichkeit auf die Offenlegung seiner Identität. In der Urteilsbegründung sah das Gericht das Interesse der Öffentlichkeit an dem richtigen Namen als reine Neugier an und billigte dem Künstler das Recht zu, außerhalb der Auftritte unerkannt zu bleiben, da er Berufs- und Privatleben konsequent trennt. Außerdem wies das Gericht darauf hin, dass die Veröffentlichung des Namens nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass dieser auch durch andere Stellen veröffentlicht wird.
Die Nennung des bürgerlichen Namens im Wikipedia-Artikel versuchte Atze Schröder durch eine Abmahnung zu verhindern. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, reichte der Komiker im März 2007 Klage am Landgericht Hamburg ein. Die Klage zog er aber später wieder zurück, nachdem der bürgerliche Name von Atze Schröder nicht mehr im Artikel genannt wurde.
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Spaßmacher Atze Schröder versteht keinen Spaß bei der Nennung seines bürgerlichen Namens