Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchführung des Programms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung erneuerbarer Energien zuständig. Im Rahmen dessen ist sie auch die erste Anlaufstelle, wenn es um die Förderung sogenannter Solarkollektoranlagen (thermische Solaranlagen) geht.
Bei Solarkollektoranlagen handelt es sich um Systeme, die sich die Sonneneinstrahlung zu Nutze macht (Solarthermie), um Wärme oder auch Strom zu produzieren. Sie werden in die Gebäudetechnik integriert und beispielsweise für die Trinkwasser-Erwärmung gebraucht. Grundsätzlich besteht eine solarthermische Anlage aus einem Kollektor, der die Sonnenwärme absorbiert und in Wärme umwandelt. Im angekoppelten Solarwärmespeicher wird die nicht genutzte Energie gespeichert. Der Rest fließt in den Solarkreislauf des Hauses.
Für solarthermische Anlagen gibt es gesetzlich vorgeschriebene Basisförderungen. Diese differenzieren sich nach der Leistung, die eine solche Anlage umfasst:
1. Solarkollektoren für Warmwasserbereitung (Erstmontage)
• bis 40 qm Bruttokollektorfläche 60 Euro je angefangenem qm Bruttokollektorfläche (mind. 410 Euro je Anlage)
2. Solarkollektoren für kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung (Erstmontage)
• bis 40 qm beträgt Bruttokollektorfläche 105 Euro je angefangenem qm Bruttokollektorfläche
• bei mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem qm Bruttokollektorfläche
3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen
• Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 qm Solarkollektorfläche 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem qm Bruttokollektorfläche
Die Anträge sind an die BAFA zu richten.
Zur Finanzierung einer solchen Anlage gibt es ebenfalls spezielle Darlehensangebote verschiedener Banken. Ein sehr günstiges Angebot offeriert die Deutsche Kreditbank AG (DKB) mit ihrem DKB Energie. Bereits ab 3,99 p.a. effektiv können Anlagen bis 60.000 Euro finanziert werden. Weder ein Grundbucheintrag noch Kontoführungsgebühren werden verlangt. Die Beantragung kann direkt und problemlos über das Internet erfolgen.
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Bildquelle: Sven Dittmar/Wikipedia