Die Nachrichtenagentur AFP verschickt derzeit wieder zahlreiche Abmahnungen an Blogger und Websiten. Die Kanzlei 'KSP Rechtsanwälte' beschuldigt die Betroffenen, Content der Agence France Presse (AFP) genutzt zu haben. In dem Brief, welchen die Blogger und Websitenbetreiber erhalten, werden Schadenersatzansprüche, Dokumentationskosten und Anwaltskosten gefordert. Auch das Medium von Jugendlichen, Studenten und Nachwuchsjournalisten, KUKKSI, ist davon betroffen. "Kerner.de" hat darüber bereits öffentlich berichten - Auch wir gehen mit dem Thema in die Öffentlichkeit.
(Gesamter Artikel: Pressemitteilung kukksi.de)
AFP: ‘Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Website’
Bilder, Texte oder auch Videos sind im Internet urheberrechtlich geschützt. In einigen Fällen ist der Begriff ‘Urheberrechtsverletzung’ nur schwer nachvollziehbar - Das trifft derzeit auch auf die Agence France Presse (AFP) zu. Die Kanzlei ‘KSP Rechtsanwälte’ verschickt derzeit im Auftrag der Nachrichtenagentur Post wegen Urheberrechtsverletzungen an Websiten und Blogs. Den Autoren der jeweiligen Websiten und Blogs wird vorgeworfen, unerlaubt Content von AFP genutzt zu haben. In dem Brief will die Kanzlei Schadenersatzansprüche geltend machen - Hinzu kommen Anwaltskosten und Dokumentationskosten. Jedoch stellt sich die Frage, in wie weit Nachrichtentexte überhaupt schützbar sind - Das trifft eher nicht zu. Zudem muss festgestellt werden, ob ein Text die Schöpfungshöhe überhaupt erreicht hat. Ein Urheberrechtsschutz bei Nachrichtenmeldungen hat das Landgericht Düsseldorf abgelehnt (Urteil v. 25.04.2007, Az. 12 O 194/06). Das Urteil trifft jedoch nicht auf Kommentare zu, sondern nur auf reine Nachrichtenmeldungen.
Im Gesetz heißt es dazu: “Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind”. Da es sich bei AFP um Texte handelt, welche reine Nachrichtentexte zum öffentlichen Geschehen sind, ist die Verwendung nach § 49 II UrhG frei. Laut einem Bericht der “Frankfurter Rundschau” hat die AFP bereits im Jahre 2009 tausende Personen abgemahnt. Wie “Kerner.de” und User in Foren schreiben, mahnt die Nachrichtenagentur erneut ab. Auch dem Nachrichten- und Entertainmentportal KUKKSI, welches von Jugendlichen, Studenten und Nachwuchsjournalisten betrieben wird, liegt ein solches Schriftstück exclusiv vor - Dieses dürfen wir jedoch aus Urheberrechtsgründen nicht veröffentlichen. Denn auch wir wurden von der Nachrichtenagentur wegen zwei Berichten abgemahnt. Ein User schreibt im Internet: “Unbegründete Abmahnungen wegen vermeintlicher Schutzrechtsverletzungen stellen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und begründen einen Schadensersatzanspruch.”
AFP-Vertriebschef Peters hatte damals der “Frankfurter Rundschau” in dem Zusammenhang mitgeteilt: “Wir legen aber nicht bei allen Verletzungen gleich eine Rechnung bei.” Und weiter heißt es: “Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.” Doch so hat sich die AFP nur in der Öffentlichkeit gegeben. In der Praxis stimmt die Aussage keinesfalls, denn auch Blogbetreiber haben Post erhalten und meist lag auch sofort eine Rechnung bei - Ohne Vorankündigung. Die Kanzlei verlangt im Übrigen bei Texten unter 1000 Zeichen 150 Euro, bei über 1000 Zeichen sind 300 Euro fällig - Die Kanzlei, beziehungsweise die AFP, kann damit Privatblogger in den Ruin treiben. Ob die AFP mit solchen Abmahnungen durch kommt? Wohl eher weniger - Zu mal nicht nur der § 49 II UrhG gilt, sondern auch das Zitatrecht. Den Kampf hat die AFP jedoch jetzt schon verloren: Die tausenden Betroffenen werden wohl niemals Kunde der AFP werden. Auch wenn es nicht auszuschließen ist, dass wir nach dem Bericht erneut Post von den ‘KSP Rechtsanwälten’ erhalten: Es sind hunderte, wenn nicht sogar tausende Personen betroffen, welche nicht wissen, wie sie sich dagegen wehren können. Zu mal es die Pressefreiheit gibt und wir das Recht haben, darüber zu berichten.
Viele betroffene Autoren haben die ‘KSP Rechtsanwälte’ angefragt, ob sie die originalen AFP-Texte zum Vergleich zuschicken könnten. Laut Informationen von KUKKSI und den Aussagen von Usern im Netz verhält man sich hier zögerlich: Nur in einigen Fällen werden diese zugesendet, meist jedoch gar nicht. Wir werden weiterhin die Netzgemeinde beobachten. Wenn man bei google ‘AFP Urheberrechtsverletzung’ eingibt, dann gelangt man zu zahlreichen Internetseiten, Foren und Anwaltsseiten, welche über die dubiose Abmahnwelle berichten.
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