In wenigen Tagen ist es soweit: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wird Realität. Für Viele ist es ein Lichtblick, der den Alltag erleichtern und die unabhängige Zahlungsfähigkeit wieder ermöglichen soll. Trotz der neuen Regelung sind Banken und Sparkassen aber auch zukünftig nicht dazu verpflichtet, ein Girokonto für Jedermann zu eröffnen. kerner.de nennt eine Alternative.
Ab dem 1. Juli sind alle Kreditinstitute und Sparkassen verpflichtet, P-Konten einzurichten. Wenn ein Kunde die Umstellung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto beantragt und bisher noch keines besteht, ist diesem Antrag Folge zu leisten – unabhängig davon, ob bereits Pfändungen bestehen oder nicht. Mit der Umwandlung stehen jedem P-Kontoinhaber derzeit 985,15 Euro frei zur Verfügung. Dieser Betrag kann nicht gepfändet werden.
Die Regelungen zum P-Konto verpflichten die Kreditinstitute aber auch zukünftig nicht zur Kontoeröffnung für Jedermann. Noch immer können bonitätsschwache oder Schufa geplagte Personen abgelehnt werden. Bei der Global MasterCard-Premium inklusive Girokonto und ab Juli inkl. P-Konto der Schwäbischen Bank AG ist das nicht der Fall. Dieses Konto sowie die Prepaid-Kreditkarte bekommt Jedermann ab 18 Jahren.
Vorteile des P-Kontos
• Freibetrag von derzeit 985,15 Euro (unpfändbar)
• Nicht genutzter Freibetrag des Vormonats wird in den Folgemonat übernommen
• Freibetrag auch unabhängig von Geldeingängen wie Lohn etc.
• Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge etc. möglich
Nachteile des P-Kontos
• kann in die Schufa eingetragen werden (Kontrollfunktion)
• maximal ein P-Konto pro Person
• möglicherweise höhere Gebühren für P-Konto
Grundsätzlich stellt das P-Konto eine deutliche Verbesserung für Pfändungskunden dar, denn die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ist wieder uneingeschränkt möglich.