P-Konto auf dem Vormarsch

Nur noch wenige Monate, bis das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft tritt und somit jedem Schuldner die Möglichkeit bietet, trotz Pfändungen weiterhin aktiv am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Die Redaktion von kerner.de hat die wichtigsten Eckpunkte noch einmal zusammengefasst.

Bisherige Rechtslage
Nach geltendem Recht kann ein Schuldner nach Pfändung eines Kontoguthabens nicht mehr über das selbige verfügen. Das Konto ist blockiert, bis der Schuldner eine gerichtliche Entscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrages erwirkt hat. Zudem darf die Bank innerhalb der ersten zwei Wochen ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses nicht an den oder die Gläubiger leisten.

Zukünftige Rechtslage
Mit Einführung des Pfändungsschutzkontos haben die Banken und Kreditinstitute automatisch einen pfändungsfreien Grundbetrag in Höhe von 985,15 Euro zu berücksichtigen (Basispfändungsschutz). Der Grundfreibetrag erhöht sich durch Unterhaltspflichten und andere pfändungsfreie Beträge des Schuldners gemäß Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes.

Nähere Informationen zum P-Konto lesen Sie hier >>

Das Pfändungsschutzkonto macht den Weg der Selbstverpflichtung der Kreditinstitute frei und gewährleistet allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Rahmen des pfändungsfreien Betrages können die Schuldner zukünftig Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge etc. tätigen und somit den alltäglichen Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen u.s.w. weiterhin nachkommen.

Übrigens: Der Pfändungsschutz besteht für Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in gleichem Maße.

Nähere Informationen zum P-Konto lesen Sie hier >>

verfasst am 20.01.2012 von Redaktion kerner.de.
Stichworte:

P-Konto, Pfändungsschutzkonto, Pfändungsschutz, Konto, Girokonto, Pfändung, Freigrenze, Freibetrag, Grundfreibetrag, Gesetz

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Bisher 1 Kommentare.
Heinz Jünger schrieb am 22.09.2011:
P-Konto schön und gut. Aber wie sieht es bei denen aus die mehr als den Freibetrag verdienen?

Bsp: Ich verdiene 1350 Euro netto. Der Gläubiger darf laut Pfändungstabelle 224.78 Euro pfänden.

Bleiben 1125,22 Euro die auf mein P-Konto überwiesen werden.

Geschützt sind 1028 Euro auf dem P-Konto. Der Rest ist futsch.

Fazit: Alle die fleissig arbeiten und mehr als den Freibetrag verdienen schauen in die Röhre. Obwohl der Gläubiger ja schon vom Lohn pfändet.
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