Am heutigen Montag, den 22. Juni 2009, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) mit, das Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, aufgehoben zu haben. Die Maßnahme sei aktuell einfach nicht mehr erforderlich, so die BaFin.
Erlassen wurde das
Moratorium am 09. Oktober 2008 in Verbindung mit einem Verbote der Bank, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank bestimmt waren.
Das Moratorium diente vorrangig der Sicherung der noch verbliebenen Vermögenswerte der Kaupthing Bank. Der isländische Wirtschaftsminister verfasste im Namen der Regierung Islands ein Schreiben an die
BaFin, in dem er nochmals deutlich machte, dass die Auszahlungen an die deutschen Einleger 100 Prozent im Einklang mit dem isländischen Recht und auch den EU-rechtlichen Anforderungen erfolgen.
Auch während der Abwicklungen steht die Kaupthing Bank hf. weiterhin unter der ständigen Kontrolle der isländischen Finanzaufsicht FME. Diese hatte am 31. Oktober 2008 die Zahlungsunfähigkeit der Kaupthing Bank und somit den Entschädigungsfall festgestellt. Mit dem Aufheben des Moratoriums liegt die Abwicklung der Bank sowie der Auszahlungen an die Einleger ausschließlich bei der Bank sowie den zuständigen isländischen Behörden. Erste Auszahlungen werden nach Angaben der Kauthing Bank hf. wahrscheinlich noch im Laufe dieser Woche erfolgen.
verfasst am 20.01.2012 von Redaktion kerner.de.
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