Zusätzlich haben Selbständige jetzt auch noch die Möglichkeit, die zu Beginn des Jahres 2009 eingeführten Tarife für Selbständige und Freiberufler zu wählen.
Der Deutsche Journalisten-Verband übte harte Kritik an der neuen Regelung, da es auch weiterhin keinen Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Krankheitstag gibt, wie es zu früheren Zeiten üblich war.
Wie der Verbandsvorsitzende Michael Konken verlauten ließ, blieb so eine große Anzahl von Journalisten ohne ausreichende Absicherung.
Arbeiter und Angestellte erhalten in den ersten sechs Wochen ihrer Krankheit eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, dies steht im Gegensatz zu Selbstständigen und Freiberuflern.
Sein Anfang des Jahres 2009, Einführungstermin des Gesundheitsfonds, bekommen Selbstständige und Freiberufler nicht mehr automatisch eine Zahlung von Krankengeld.
Um dennoch eine Krankengeldzahlung ab der siebenten Krankheitswoche zu erhalten, müssten sie eine private Zusatzversicherung abschließen oder bei der gesetzlichen Krankenkasse den schon weiter oben erwähnten, wesentlich teureren, Krankengeld-Wahltarif abschließen.
Zu einer sehr kostspieligen Variante entwickelte sich dies bei älteren Versicherungsnehmern. Aus diesem Grund wurde die sogenannte Alters-Staffelungen beim Wahltarif künftig untersagt.
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