Google erklärte sich erst vor wenigen Tagen dazu bereit, die an ihn geforderten Datenschutzpunkte vollkommen zu erfüllen. So können Personen beispielsweise bei Aufnahmen Straßenzügen, auf denen Personen, Grundstücken oder Autos zu sehen, von Widerspruch einlegen und so die Rohdaten unkenntlich machen lassen. Der Widerspruch kann sogar bereits vor Veröffentlichung der Bilder von den betroffenen Personen eingelegt werden. Zudem werden die Routen der StreetView-Autos zukünftig öffentlich bekannt gegeben. Bisher ist der Online-Dienst in Deutschland noch nicht verfügbar, soll aber noch in diesem Jahr an den Start gehen.
Bruch ist der Ansicht, dass dennoch einige Unklarheiten vorherrschen und die die Rechte der Betroffenen umfangreich geprüft werden müssen. Beispielsweise wird seitens des Konzerns zwar angekündigt, wo sich ihre Aufnahmen machen werden, aber nicht wann und in welchen Straßen. Dadurch haben die Bürger keine direkte Möglichkeit, zu erfahren, ob nun gerade ihr Grundstück oder Straßenzug von Google Street View gefilmt wird.
Laut Google Street View sind im Juni und Juli Aufnahmen in den folgenden Städten geplant:
Baden-Württemberg
Heilbronn, Reutlingen, Tübingen, Lörrach, Freiburg, Schwäbisch Gmünd, Göppingen, Ludwigsburg, Heidelberg, Konstanz,
Bayern
Memmingen, Landshut, Fürth, Würzburg, Kempten, Aschaffenburg, Regensburg, Ingolstadt, Bamberg, Bayreuth
Bremen
Hessen
Fulda, Marburg, Kassel, Gießen
Mecklenburg-Vorpommern
Düren, Stralsund, Schwerin, Rostock, Neubrandenburg
Niedersachsen
Wolfsburg, Lüneburg, Hameln, Oldenburg, Wilhelmshaven, Göttingen, Osnabrück, Celle, Hildesheim, Braunschweig
Nordrhein-Westfalen
Grevenbroich, Siegen, Iserlohn, Arnsberg, Detmold, Mönchengladbach, Rheine, Paderborn, Münster, Minden, Dortmund, Bergisch Gladbach
Rheinland-Pfalz
Mainz, Kaiserslautern, Trier, Worms, Koblenz
Saarland
Saarbrücken
Sachsen
Hoyerswerda
Sachsen-Anhalt
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau
Schleswig-Holstein
Kiel, Lübeck, Norderstedt, Neumünster, Flensburg
Thüringen
Erfurt