Google Street View wird strenger Prüfung unterzogen

Wie die SPD-Landesregierung von Rheinland-Pfalz jetzt ankündigte, werde sie den Onlinedienst Street View von Google auch weiterhin strengen Prüfungen unterziehen. Es seien trotz des kürzlichen Eingeständnisses Googles hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen noch immer zahlreiche Fragen offen. Innenminister Karl Peter Bruch sagte: „Hier müssen wir rechtlich sehr genau hinschauen“. Damit geht die Debatte um den Google-Dienst in eine neue Runde.

Google erklärte sich erst vor wenigen Tagen dazu bereit, die an ihn geforderten Datenschutzpunkte vollkommen zu erfüllen. So können Personen beispielsweise bei Aufnahmen Straßenzügen, auf denen Personen, Grundstücken oder Autos zu sehen, von Widerspruch einlegen und so die Rohdaten unkenntlich machen lassen. Der Widerspruch kann sogar bereits vor Veröffentlichung der Bilder von den betroffenen Personen eingelegt werden. Zudem werden die Routen der StreetView-Autos zukünftig öffentlich bekannt gegeben. Bisher ist der Online-Dienst in Deutschland noch nicht verfügbar, soll aber noch in diesem Jahr an den Start gehen.

Bruch ist der Ansicht, dass dennoch einige Unklarheiten vorherrschen und die die Rechte der Betroffenen umfangreich geprüft werden müssen. Beispielsweise wird seitens des Konzerns zwar angekündigt, wo sich ihre Aufnahmen machen werden, aber nicht wann und in welchen Straßen. Dadurch haben die Bürger keine direkte Möglichkeit, zu erfahren, ob nun gerade ihr Grundstück oder Straßenzug von Google Street View gefilmt wird.

Laut Google Street View sind im Juni und Juli Aufnahmen in den folgenden Städten geplant:

Baden-Württemberg    
Heilbronn, Reutlingen, Tübingen, Lörrach, Freiburg, Schwäbisch Gmünd, Göppingen, Ludwigsburg, Heidelberg, Konstanz,

Bayern    
Memmingen, Landshut, Fürth, Würzburg, Kempten, Aschaffenburg, Regensburg, Ingolstadt, Bamberg, Bayreuth

Bremen    

Hessen    

Fulda, Marburg, Kassel, Gießen

Mecklenburg-Vorpommern
Düren, Stralsund, Schwerin, Rostock, Neubrandenburg

Niedersachsen    
Wolfsburg, Lüneburg, Hameln, Oldenburg, Wilhelmshaven, Göttingen, Osnabrück, Celle, Hildesheim, Braunschweig

Nordrhein-Westfalen
Grevenbroich, Siegen, Iserlohn, Arnsberg, Detmold, Mönchengladbach, Rheine, Paderborn, Münster, Minden, Dortmund, Bergisch Gladbach

Rheinland-Pfalz
    
Mainz, Kaiserslautern, Trier, Worms, Koblenz

Saarland
Saarbrücken

Sachsen
Hoyerswerda

Sachsen-Anhalt   
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau

Schleswig-Holstein
Kiel, Lübeck, Norderstedt, Neumünster, Flensburg

Thüringen
Erfurt

verfasst am 22.07.2011 von Redaktion kerner.de.
Stichworte:
Google Street View, StreetView, Prüfung, Datenschutz, Widerspruch, Einspruch, Städte, Auto, Bilder, prüfen
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Bisher 1 Kommentare.
rudolf schrieb am 26.06.2009:
Solch ein partei- und wahlpolitischer schwachsinn von herrn bruch. Da denkt sich der parteimukkel, er koenne aus google und der debatte um street view kapital fuer seinen wahlkampf schlagen. Da kommt ihm google in die quere, indem man sich mit datenschuetzern einigt (wobei die datenschuetzern mit manchen ihrer irren vorstellungen zum glueck nicht durchgekommen sind). Und was faellt bruch dazu ein?
Unbeirrt weiter schwadronieren und den "harten" geben..."Strenge pruefung"... Dass ich nicht lache: street view ist voellig legal und sogar datenschutzrechtlich unbedenklich. Bruch macht sich laecherlich. Wie armselig ist der eigentlich ....
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