AFP hat dem Betreiber von kerner.de in der Abmahnung vorgeworfen, einen einzigen (!) Text von AFP unberechtigt auf kerner.de genutzt zu haben. Wir sollten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, und alle beim abmahnenden Rechtsanwalt entstandenen Kosten zuzüglich der Kosten für den Artikel + Aufschlag etc. begleichen.
Weil Streitwert und Kostenrechnung vergleichsweise gering waren, haben wir eingelenkt und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Alleine die Inanspruchnahme unseres Rechtsanwaltes zur Prüfung des Anspruches hätte Kosten ungefähr in Höhe der gegnerischen Anwaltsrechnung verursacht.
Die Dynamicdrive GmbH & Co. KG (Betreiber von kerner.de) hat in der Vergangenheit immer wieder Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverstöße erhalten, z.B.:
Abmahnung Autecta wegen Adwords- Anzeige
Abmahnung von Getty Images wegen unberechtigter Bildnutzung
Abmahnung von MasterCard wegen Adwords- Anzeige
Nach deutschen Recht sind wir z.B. abgemahnt worden, weil wir ein fertig eingekauftes Webdesign auf einer unserer Internetseiten eingesetzt haben, und weil die Webdesignfirma ein Bild im Design woanders geklaut hatte.
Um derartige Abmahnungen und Kosten in Zukunft zu vermeiden, hatten wir Ende 2008 die Geschäftsbeziehung zu allen externen Lieferanten von Artikeln beendet. Als Bilder nutzen wir seitdem ausschließlich von einem Bildarchiv eingekaufte Bilder, bzw. gemeinfreie Bilder (Pressebilder, Public Domain etc.).