Der Betreiber von kerner.de, die Dynamicdrive GmbH & Co. KG, wurde 2009 und 2010 von AFP (Agence France Press GmbH) wegen der Veröffentlichung von Werken, auf welche AFP Urheberrechte beansprucht, abgemahnt.
Wie kerner.de zugetragen wurde, versendet AFP derzeit wieder reichlich Abmahnungen. Möglicherweise erweisen die für die Abmahnungen verantwortlichen beiden Geschäftsführer von AFP (Agence France Press GmbH) damit ihrer Firma, und anderen Nachrichtenagenturen, einen Bärendienst. kerner.de erklärt, warum.
AFP hatte 2009 den Betreiber von kerner.de wegen unlizensierter Veröffentlichung eines Werkes, auf welches AFP Urheberrechte beansprucht, abgemahnt. Wir hatten danach das Werk gelöscht und gegenüber AFP strafbewehrt erklärt, dieses eine namentlich benannte Werk nicht mehr zu veröffentlichen.
2010 trudelte die nächste Abmahnung mit Kostennote von ca. 27.000€ von AFP bei uns ein: AFP behauptete Urheberrechte auf 5 weitere auf kerner.de veröffentlichte Werke (veröffentlicht übrigens wie das 2009 beanstandete Werk in 2008...). AFP warf uns außerdem vor, mit der Veröffentlichung der 5 anderen Werke (auf welche AFP jeweils einzeln Urheberrechte beansprucht) die 2009 abgegebene Unterlassungserklärung (nämlich daß wir das eine exakt benannte Werk nicht mehr veröffentlichen) verletzt zu haben. Wir hatten diesmal doch Rechtsberatung in Anspruch genommen, um gegen diese kreative Abmahnung vorzugehen.
Wie kerner.de zugetragen wurde, bereiten Abgemahnte Klagen gegen AFP vor, bzw. führen bereits Gerichtsprozesse. Denn der Gesetzgeber meint in §49Urhebergesetz: "Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind..."
Möglicherweise hat AFP sich selber, und allen anderen Nachrichtenagenturen mit seinen recht vielen Abmahnungen, welche nach Informationen von kerner.de in mindestens einem Fall derzeit von einem Gericht geprüft werden, einen absoluten Bärendienst erwiesen.
Dazu ein Kommentar von Olaf Kerner, Geschäftsführer Dynamicdrive GmbH & Co. KG (Betreiber von kerner.de):
"Ich als juristischer Laie lese den Gesetzestext so, daß Nachrichten unbeschränkt wiedergegeben werden können. Sofern die Rechtssprechung das einheitlich bestätigt, und sofern das auf die Wiedergabe von Nachrichten auf Internetseiten anwendbar ist, wird es für die deutschen Nachrichtenagenturen eng, weil dann ein Teil ihres Geschäftsmodelles einbrechen würde. Das würde dann möglicherweise alle Nachrichtenagenturen betreffen und nicht nur AFP, welche mit ihren vielen Abmahnungen den rechtlichen Klärungsprozeß maßgeblich angestoßen haben."
Update vom 02.12.:
AFP hat u.a. mindestens eine Internetseite, welche eine Pressemitteilung Dritter veröffentlicht hat, abgemahnt. Auszug aus einer Leserzuschrift: "Wir haben ebenfalls bereits zum zweiten Mal “Post” von der AFP bekommen... beim zweiten Mal über den Rechtsanwalt Dr. Richter von der KSP Kanzlei Dr. Seegers – Dr. Frankenheim & Partner. Dabei wurde allen Ernstes behauptet, die AFP habe das Urheberrecht an einem Text der GfK. Bei dem entsprechenden Text handelte es sich allerdings um eine Pressemitteilung des Marktforschungsunternehmen GfK, der Gesellschaft für Konsumgüterforschung."
Update vom 02.12.:
AFP hat mindestens einen Portalbetreiber abgemahnt, welcher einen von einer bekannten Nachrichtenagentur lizensierten Artikel (!) veröffentlicht hat, an welchem AFP Urheberrechte beansprucht.