Abmahnung AFP (Agence France Press GmbH)

Der Betreiber von kerner.de, die Dynamicdrive GmbH & Co. KG, wurde 2009 und 2010 von AFP (Agence France Press GmbH) wegen der Veröffentlichung von Werken, auf welche AFP Urheberrechte beansprucht, abgemahnt.
Wie kerner.de zugetragen wurde, versendet AFP derzeit wieder reichlich Abmahnungen. Möglicherweise erweisen die für die Abmahnungen verantwortlichen beiden Geschäftsführer von AFP (Agence France Press GmbH) damit ihrer Firma, und anderen Nachrichtenagenturen, einen Bärendienst. kerner.de erklärt, warum.

AFP hatte 2009 den Betreiber von kerner.de wegen unlizensierter Veröffentlichung eines Werkes, auf welches AFP Urheberrechte beansprucht, abgemahnt. Wir hatten danach das Werk gelöscht und gegenüber AFP strafbewehrt erklärt, dieses eine namentlich benannte Werk nicht mehr zu veröffentlichen.

2010 trudelte die nächste Abmahnung mit Kostennote von ca. 27.000€ von AFP bei uns ein:
AFP behauptete Urheberrechte auf 5 weitere auf kerner.de veröffentlichte Werke (veröffentlicht übrigens wie das 2009 beanstandete Werk in 2008...). AFP warf uns außerdem vor, mit der Veröffentlichung der 5 anderen Werke (auf welche AFP jeweils einzeln Urheberrechte beansprucht) die 2009 abgegebene Unterlassungserklärung (nämlich daß wir das eine exakt benannte Werk nicht mehr veröffentlichen) verletzt zu haben. Wir hatten diesmal doch Rechtsberatung in Anspruch genommen, um gegen diese kreative Abmahnung vorzugehen.

Wie kerner.de zugetragen wurde, bereiten Abgemahnte Klagen gegen AFP vor, bzw. führen bereits Gerichtsprozesse. Denn der Gesetzgeber meint in §49Urhebergesetz: "Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind..."

Möglicherweise hat AFP sich selber, und allen anderen Nachrichtenagenturen mit seinen recht vielen Abmahnungen, welche nach Informationen von kerner.de in mindestens einem Fall derzeit von einem Gericht geprüft werden, einen absoluten Bärendienst erwiesen.

Dazu ein Kommentar von Olaf Kerner, Geschäftsführer Dynamicdrive GmbH & Co. KG (Betreiber von kerner.de):
"Ich als juristischer Laie lese den Gesetzestext so, daß Nachrichten unbeschränkt wiedergegeben werden können. Sofern die Rechtssprechung das einheitlich bestätigt, und sofern das auf die Wiedergabe von Nachrichten auf Internetseiten anwendbar ist, wird es für die deutschen Nachrichtenagenturen eng, weil dann ein Teil ihres Geschäftsmodelles einbrechen würde. Das würde dann möglicherweise alle Nachrichtenagenturen betreffen und nicht nur AFP, welche mit ihren vielen Abmahnungen den rechtlichen Klärungsprozeß maßgeblich angestoßen haben."

Update vom 02.12.:
AFP hat u.a. mindestens eine Internetseite, welche eine Pressemitteilung Dritter veröffentlicht hat, abgemahnt. Auszug aus einer Leserzuschrift: "Wir haben ebenfalls bereits zum zweiten Mal “Post” von der AFP bekommen... beim zweiten Mal über den Rechtsanwalt Dr. Richter von der KSP Kanzlei Dr. Seegers – Dr. Frankenheim & Partner. Dabei wurde allen Ernstes behauptet, die AFP habe das Urheberrecht an einem Text der GfK. Bei dem entsprechenden Text handelte es sich allerdings um eine Pressemitteilung des Marktforschungsunternehmen GfK, der Gesellschaft für Konsumgüterforschung."

Update vom 02.12.:
AFP hat mindestens einen Portalbetreiber abgemahnt, welcher einen von einer bekannten Nachrichtenagentur lizensierten Artikel (!) veröffentlicht hat, an welchem AFP Urheberrechte beansprucht.

verfasst am 02.12.2010 von Olaf Kerner.
Stichworte:
Abmahnung AFP (Agence France Press GmbH) , AFP
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Bisher 18 Kommentare.
traveLink schrieb am 27.11.2011:
Nachdem ich kürzlich in Sachen AFP einen Mahnbescheid erhalten habe, ist die "Zeit des Schweigens" vorbei - ich habe diesen Artikel veröffentlicht:

traveLink in eigener Sache: Hat der Chef der Presseagentur AFP die Unwahrheit gesagt ?
URL: http://www.travelink.de/articles/20111119/travelink-eigener-sache-hat-der-chef-der-presseagentur-afp-die-unwahrheit-gesagt
Name schrieb am 22.11.2011:
@AtoZ
Was wurde denn aus dem Vorverfahren, fand es statt?
AtoZ schrieb am 31.10.2011:
@Tanja:
Mein kein Rückzug. Noch 16 Tage bis zur Verhandlung ;-)
Tanja schrieb am 28.09.2011:
@Atoz glaub mir die ziehen sich vorher zurück ;)

Wünsche dir aufjedenfall viel Glück ! Bitte berichte un gute Nachrichten. Wir einfache Leute brauchen diee guten Nachrichten, damit man in Deutschland wieder leben kann.
AtoZ schrieb am 16.07.2011:
Hallo,

ich hatte ja schonmal gepostet hier das ich auch Post bekam.

Nun wurde das Vorverfahren eröffnet. Ich sehe die Herren also vor Gericht wieder.
Lars Dehne, GABOT schrieb am 12.07.2011:
Hallo Herr Kerner,

ich betreibe das Gartenbau-Portal GABOT (http://www.gabot.de). Ich kann die o.g. Updates vom 02.12. bestätigen, daß die AFP unberechtigt Rechte an Texten Dritter, in diesem Fall ist es eine Pressemitteilung (Achtung: Pressemitteilung - nicht Pressemeldung!!!) geltend gemacht hat. Ich habe einen entsprechenden Vorgang in Schriftform vorliegen. Dabei wurde allen Ernstes behauptet, die AFP habe das Urheberrecht an einem Text der GfK. Bei dem entsprechenden Text handelte es sich allerdings um eine Pressemitteilung des äußerst renommierten Marktforschungsunternehmens GfK, der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (http://www.gfk.de). Dieser Umstand beweist, dass die AFP Online-Medien und Internet-Seiten vollautomatisch durchsucht und ohne menschliche Kontrolle an den “Abmahnanwalt” weitergibt.

Mit freundlichem Gruß,
Lars Dehne
GABOT – Das Gartenbau-Portal
Olaf Kerner schrieb am 22.05.2011:
> Weil es stinkt mir nämlich, das ein RA - egal auf welcher Seite er steht - IMMER der Gewinner ist!

Für umsonst arbeitet niemand: Weder ein Automechaniker, noch der Bäcker, noch der Anwalt...
Jürgen schrieb am 22.05.2011:
Hi,

überall hört man das Gleiche; eine juristische "Erstberatung" ist sinnvoll.

Mir stellt sich da aber folgende Frage; wer bezahlt eigentlich die Kosten für eine "Erstberatung", wenn sich dann doch herausstellen sollte, das man zu Unrecht abgemahnt wurde?

Weil es stinkt mir nämlich, das ein RA - egal auf welcher Seite er steht - IMMER der Gewinner ist!

Grüße
Jürgen
rudi2011 schrieb am 14.05.2011:
Wie sehen die Ergebnisse aus?
Olaf Kerner schrieb am 11.01.2011:
> Unter Rechtsanwälten und Gerichten ist am weitesten verbreitet das Verfahren der Linzenzanalogie
>- also: welche Kosten wären entstanden, wenn sich der Webseiten-Betreiber und Urheberrechtsverletzer
> für ein Abo der AFP-Meldungen entschieden hätte?

So kurze Abos (für z.B. 5 Texte) gibt es aber nicht ;-). In diesem Fall gelten Preise, die für die Veröffentlichung einzelner Texte verlangt worden wären. Es gibt hier Empfehlungen vom Deutschen Journalisten- Verband, nach denen ein Text (abhängig u.a. von der Wortanzahl) irgendwas um 100€ kosten würde. Im Fall einer nicht lizensierten Veröffentlichung kann scheinbar der doppelte Preis verangt werden (im Beispiel dann 200€ je Text).

AFP hatte mich 2009 wegen eines 2008 gefundenen Textes abgemahnt, und Lizenzkosten in der Größenordnung wie genannt, und dazugehörige Anwaltskosten geltend gemacht. Ich habe den Text rückstandslos bei mir gelöscht, bezahlt, und die Unterlassungserklärung (nämlich daß ich das "laut Anlage benannte Werk" nicht weiter veröffentliche) unterschrieben. Die Sache war für mich erledigt.

2010 hatte AFP dann weitere 5 Texte beanstandet, welche ich ebenfalls 2008 (...) veröffentlicht hatte.
Wenn AFP dafür 5x doppelte Lizenzkosten + Anwaltskosten verlangt hätte, wäre das aus meiner Sicht o.k. gewesen. Da hätte man vor Gericht fair streiten können, ob diese Nachrichten urheberrechtlichen Schutz genießen, hätte schauen können woher AFP die Nachrichten hat etc.
AFP hatte aber behauptet, daß mit den 5 neu gefundenen Nachrichten (welche so einmalig waren, daß AFP auf jede Nachricht Urheberrechte beansprucht hat!) die 2009 abgegebene Unterlassungserklärung (dass ich das eine exakt benannte Werk nicht mehr veröfentliche) verletzt wäre.

Das war aus meiner persönlichen Sicht als juristischer Laie auch nach Konsultierung von 2 verschiedenen Anwaltskanzleien einfach nur dummdreist von AFP.
Davon, das ganze sofort letztinstanzlich vor Gericht zu klären, hat mich nur ein Kollege abhalten können. Der meinte: "Du gewinnst zwar mit über 50% Wahrscheinlichkeit, hast aber davon nix, und investierst viel Zeit. Teile AFP mit, daß sie woanders auf Dummenfang gehen sollen, und Dir bestätigen sollen, daß sie Dich nicht mehr fangen wollen.".
Dundee schrieb am 10.01.2011:
Unter Rechtsanwälten und Gerichten ist am weitesten verbreitet das Verfahren der Linzenzanalogie - also: welche Kosten wären entstanden, wenn sich der Webseiten-Betreiber und Urheberrechtsverletzer für ein Abo der AFP-Meldungen entschieden hätte?

Die Ansetzung von Kosten eines Exklusivvertrages für eine oder mehrere News hat wenig Aussicht auf Erfolg, schließlich weiß man, dass Presseagenturen wie "AFP" ihr Material an unzählige Verlage verkaufen. Durch den massenweisen Absatz der gleichen Informationen an viele Lizenznehmer kann man Preise aus dem "exklusiven" Bereich nicht durchsetzen.

Zudem lassen sich die Lizenzgebühren für bestimmte Programmpakete wie "Internet" oder "Wirtschaft" leicht nachvollziehen. Es existieren genügend Verträge mit Verlagen sowie tagesaktuelle Angebote an mögliche Lizenznehmer.

In den AFP-Lizenzverträgen sollte man überprüfen, wie viele Artikel pro Monat davon eingeschlossen sind. Damit kann man die Kosten pro Artikel ermitteln.

Erlangt man Kenntnis von den Kosten pro Artikel seitens AFP, kann man leicht den Schadenersatzanspruch pro Artikel berechnen. Hier werden sich viele wundern, dass die Preise deutlich von "hypothetischen" Berechnungen mancher Abmahnanwälte abweichen.



Olaf Kerner schrieb am 09.01.2011:
Eine individuelle Rechtsberatung kann ich leider nicht leisten. Bitte kontaktiere bei Bedarf einen Anwalt.

Der uns mit Dauermandat vertretende Anwalt steht mit im Impressum unserer Seiten.
zurfu schrieb am 09.01.2011:
Hallo AroZ
Habe am Samstag ebenfalls eine Rechnung von KSP bekommen, wegen eines Pressetexte woran die "deutsche Tochter" angeblich ein Urheberecht hat. Können wir uns mal kurzschließen was das bei dir bis jetzt ergen hat? Hast du einen Anwalt hinzugezogen?
MFG
zurfu
AtoZ schrieb am 10.12.2010:
Hallo, Ihr könnt euer Update vom 02.12. erweitern, habe heute auch Post erhalten von K)*S)*P), wegen Urheberrechtsverletzung aber Nicht AFP sondern die "deutsche Tochter" davon.

Warten wir´s mal ab wie die Herren drauf sind...

Olaf Kerner schrieb am 02.12.2010:
Individuelle Rechtsberatung kann kerner.de nicht leisten.

Persönlich meine ich:
Als offensichtlicher juristischer Laie können Sie die Abmahnung nicht prüfen;und alleine nicht auf Augenhöhe mit dem Abmahnanwalt verhandeln.
Ich kann nur empfehlen, eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen (vorher Preis vereinbaren!).

Welcher Anwalt uns vertritt, steht im Impressum unserer Seiten.

Angie schrieb am 02.12.2010:
Liebe Leser,

Ich habe ein ganz kleines nicht kormerzielles Web-Radio.
Ich erhielt
einen Brief von der AFP beauftragten Kanzelei, mit dem Inhalt auch gegen das Urheberrecht verstossen zu haben, weil ich von 2009 Nachrichtentexe auf meiner Seite hatte. AFP möchte auf Basis der Vergütungsregeln des Deutschen Jounalisten- Verbandes eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz ansetzen.
Schadenseratzansprüche der AFP berechnen sich wie folgt
<1000 Zeichen je 150€
>1000 Zeichen je 300€
der errechnete Schadensersatzanspruch für 7 Artikel/Texte beträgt: 2.100€ plus
Dokumentationskosten : 175€
Rechtsanwaltsvergütung: 209€
Auslagenpauschale: 20€
________
2.504 €
--------

Ich habe mich darauf hin sofort gemeldet.
Der Kanzelei meine Lage erklärt, diese Texte hatten Freunde von mir kopiert und waren 2 Tage wohl in meinen News drin. Dann werden sie Automatisch gelöscht. Ich bekam das Schreiben der Kanzlei am 1.11.2010, meine Page ist im July Komplett neu gemacht, habe der AFP versichert das so etwas nie wieder Vor kommt, wenn ich meine Finaziellen Möglichkeiten dalege würde die AFP sich vielleicht auf Raten einigen können. Seid Anfang 2010 schreiben wir News nur von unserem Team und über unser Radio.

Nur als kleines Hobby betreibe betreibe ich das Web-Radio, habe 38 angemeldete User und pro Tag zwischen 3 bis 50 Besucher.

Diesen Betrag kann ich selbst wenn ich wollte nicht zahlen.
Was könnt ihr mir Raten, könnte ich mich auf den §49 Uhrheberecht Berufen können ?
Ich bin da leider auch nur ein Leie.
Bitte um Hilfe

Vielen Dank im Voraus
eure Angie
Olaf Kerner schrieb am 01.12.2010:
Danke für Deinen Kommentar.
Eine Erstberatung durch einen Anwalt ist in Deinem Fall sicherlich angebracht.
Dj Ruhrpotthelmut schrieb am 01.12.2010:
Hallo liebe Leute,
wir haben ein kleines Webradio.
Ein Privates, dass nicht commerziel genutzt wird.
Wir hatten News auf unsere Webseite gehabt, die wohl unser Freund und seine Lebensgefährtin woanders wohl gelesen haben.
Fakt ist das wohl was auf unsere Seite gewesen sein soll.
Auf jedenfall haben wir jetzt Post bekommen, von einer Kanzlei,die wohl von dieser Agence France Press GmbH beauftragt wurde uns eine Rechnung von 2500€ zu kommen zu lassen.
Wir haben den Anwald dann versichert, dass es sich dann wohl um ein versehen handelte,wir seit langer Zeit auch nur noch News über unser Radio oder Team auf unsere Seite haben.
Da dieses Radio nur ein Hobby ist, kostet das sowieso schon eine Menge wenn man server kosten und Gema sowie GVL dazu rechnet.
Ich werde mir vorsichtshalber mal einen Rat geben lassen, von einen Juristen und dann werden wir mal weiter sehen.
Natürlich Veröffentlich ich die info darüber dann hier.
Es wird aber auch auf unserer Page Vom Radio sein.
Alles gute, frohe Weihnachten und viel Gesundheit für 2011!!!

Euer Dj Ruhrpotthelmut
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