03.02.2012 Niebel: Genitalverstümmelungen sind grausame Menschenrechtsverletzungen

03.02.2012 Niebel: "Genital­ver­stüm­melun­gen sind grau­same Men­schen­rechts­verlet­zun­gen" Zum Inter­natio­na­len Ak­tions­tag gegen weib­liche Ge­nital­ver­stüm­me­lung erklärt Bun­des­ent­wick­lungs­mi­nister Dirk Niebel: "Genital­ver­stüm­melun­gen sind grau­sam. Sie sind durch den Ver­weis auf 'Tra­di­tion' nicht zu recht­fertigen. Genital­verstüm­melun­gen sind Men­schen­rechts­verlet­zun­gen, die welt­weit geäch­tet sein soll­ten. Der Kampf gegen weib­liche Genital­verstüm­me­lung braucht politi­sche Unter­stüt­zung. Die deut­sche Ent­wicklungs­zusammen­arbeit setzt sich nach­drück­lich ein gegen Genital­verstüm­melun­gen."

(Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

Im Rah­men des Politik­dia­loges der Bun­des­regie­rung werden Ver­pflich­tun­gen der Part­ner­länder zu Ach­tung, Schutz und Gewähr­leistung der Men­schen­rechte von Frauen und Mäd­chen regel­mäßig ein­ge­for­dert. Das BMZ setzt sich im Poli­tik­dialog mit von weib­licher Genital­verstüm­melung be­troffe­nen Ko­ope­rations­ländern nach­drück­lich für eine Rati­fizie­rung des Ma­puto-Pro­to­kolls und damit für die Durch­füh­rung von Maß­nah­men gegen die weib­liche Genital­verstüm­me­lung ein.
Doch auch in Deutsch­land werden in Ein­wan­derer­familien zu­neh­mend Fälle von Genital­verstüm­melung be­kannt. "Die Pra­xis der Genital­verstüm­me­lung darf nicht nach Deutsch­land ein­geführt werden. Ich werde mich auch inner­halb der Bundes­regie­rung mit aller Kraft dafür ein­set­zen, dass wir gegen diese schwere Menschen­rechts­verlet­zung ent­schie­den vor­gehen. Die Über­win­dung der weib­lichen Ge­nital­ver­stüm­me­lung ist kein Rand­thema", so Niebel.
In Deutsch­land leben ca. 30.000 Frauen und Mäd­chen, denen diese Verlet­zung selbst wider­fahren ist oder die von ihr bedroht sind. "Ich setze mich dafür ein, dass Genital­verstüm­me­lung als eige­ner Straf­tat­bestand ins Straf­gesetz­buch (StGB) auf­genom­men wird. Zudem soll das deut­sche Straf­recht auch dann gelten, wenn die Tat im Aus­land began­gen wurde und das Opfer seinen Wohn­sitz oder gewöhn­lichen Aufent­halts­ort in Deutsch­land hat. Wir haben es mit einem Bereich zu tun, wo wir eine sehr klare und deut­liche Ge­setzes­sprache brauchen, um auch den letzten Recht­ferti­gungs­grund von Tätern, die sich an solchen menschen­verach­ten­den Prak­tiken betei­ligen, im Keim zu er­sticken", so der Minister weiter.
verfasst am 03.02.2012, Quelle Pressemitteilung Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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